So legen Sie Programmbeschwerde ein
Radio Bremen freut sich über konstruktive Kritik und Feedback. Wenn Sie jedoch der Auffassung sind, Angebote Radio Bremens verstoßen gegen die Programmgrundsätze nach § 3 Radio Bremen-Gesetz, haben Sie die Möglichkeit, eine förmliche Programmbeschwerde einzureichen und Ihre Ansicht entsprechend darzulegen.
Die Intendantin Radio Bremens ist dafür zuständig, Programmbeschwerden zu beantworten. Sie prüft, ob der beanstandete Beitrag die Programmgrundsätze verletzt und beantwortet Ihre Beschwerde binnen eines Monats. Die Publikumsstelle von Radio Bremen hat zuvor Gelegenheit, zu einer Programmbeschwerde Stellung zu nehmen.
Wenn Sie mit dem Bescheid der Intendantin nicht einverstanden sind, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde in einem zweiten Schritt an den Rundfunkrat Radio Bremens wenden. Der Rundfunkrat prüft die Programmbeschwerde zunächst im Beschwerdeausschuss und berücksichtigt dabei die Antwort der Intendantin. Anschließend entscheidet der Rundfunkrat in der nächstmöglichen Sitzung über die Programmbeschwerde. Anschließend informiert Sie der Vorsitzende des Rundfunkrats über die Entscheidung.
Bitte beachten Sie, dass die Programmbeschwerde ein formal-juristisches Verfahren eröffnet, das ausschließlich der Prüfung dient, ob ein Beitrag gegen rechtliche Vorgaben des § 3 Radio Bremen-Gesetz verstößt. Dafür setzt das Radio Bremen-Gesetz hohe Hürden, weil mit der Stattgabe einer Programmbeschwerde stets ein Eingriff in die Meinungs- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz einhergeht. Daraus folgt, dass selbst in Fällen, in denen die Intendantin oder der Rundfunkrat Teile ihrer Kritik nachvollziehen können, eine Programmbeschwerde zurückgewiesen wird, sofern keine Verletzung der Programmgrundsätze vorliegt.
Wenn Sie mit Ihrer Programmkritik oder Ihrem Verbesserungsvorschlag die zuständige Redaktion erreichen und eine inhaltliche Rückmeldung erhalten möchten, bietet sich also eher eine formlose Beschwerde an die Programmverantwortlichen an. Die Kontaktstellen dafür finden Sie hier:
Um eine förmliche Programmbeschwerde gemäß § 27 Absatz 3 Radio Bremen-Gesetz einzulegen, füllen Sie bitte das Formular aus.
Programmbeschwerde einlegen
Sie können Ihre Beschwerde auch auf dem Postweg einreichen. Die Anschrift lautet:
Radio Bremen
Intendantin, Dr. Yvette Gerner
Diepenau 10
28195 Bremen