Ausschüsse des Rundfunkrats
Der Rundfunkrat hat gemäß § 13 Absatz 4 Satz 2 Radio-Bremen-Gesetz in Verbindung mit §§ 5 bis 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrats folgende Ausschüsse gebildet: den Finanz- und Organisationsausschuss, den Programmausschuss, den Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien sowie den Beschwerdeausschuss.
Zusätzlich kann der Rundfunkrat nichtständige Ausschüsse mit thematischen Schwerpunkten bilden.
Der Rundfunkrat entscheidet über die Mitgliedschaft in den Ausschüssen für die Dauer seiner Amtsperiode. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.
Finanz-und Organisationsausschuss
Der Ausschuss Finanzen und Organisation besteht aus neun gewählten ordentlichen Mitgliedern des Rundfunkrats. Der Ausschuss ist insbesondere für die Vorbereitung der Entwürfe des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses zuständig. Er berät den Rundfunkrat darüber hinaus in allen wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten.
Programmausschuss
Die Mitgliedschaft im Programmausschuss erfolgt durch persönliche Entscheidung des jeweiligen Rundfunkratsmitgliedes bzw. des stellvertretenden Rundfunkratsmitgliedes. Der Ausschuss befasst sich im Sinne der §§ 3 und 4 Radio Bremen-Gesetz mit allen inhaltlichen Angeboten von Radio Bremen, der ARD sowie der Gemeinschaftsangebote und deren Qualität. Er tagt in der Regel je zweimal jährlich zu crossmedialen Themen, zu Audio-Angeboten und zu Video-Angeboten, soweit erforderlich unter Einbeziehung der entsprechenden Inhalte in den Sozialen Netzwerken und sonstiger non-linearer Angebote. Der Programmausschuss gibt Stellungnahmen zu bestimmten Angeboten nach deren Ausstrahlung bzw. Verbreitung ab und gibt ggfs. eine Beschlussempfehlung für den Rundfunkrat ab. Die Mitglieder lassen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in regelmäßigen Abständen über die programmlichen Vorhaben in Hörfunk, Fernsehen und Telemedien informieren. Der Ausschuss befasst sich darüber hinaus mit der Akzeptanzentwicklung der inhaltlichen Angebote und mit Fragen der Programmverbreitung und -gestaltung.
Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien
Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien erfolgt durch persönliche Entscheidung des jeweiligen Rundfunkratsmitgliedes bzw. des stellvertretenden Rundfunkratsmitgliedes. Der Ausschuss für Zukunftsfragen und Telemedien überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Telemedien und befasst sich mit verfahrensrechtlichen Fragen, insbesondere mit der Notwendigkeit von Dreistufentestverfahren. Er beschäftigt sich mit allen technischen, rechtlichen, finanziellen und politischen Entwicklungen im Medienbereich, der Gestaltung der Telemedienangebote. Er behandelt Beschwerden über Bescheide der Intendantin bzw. des Intendanten zu Einsprüchen gegen die Gestaltung der Telemedienangebote. Der Ausschuss gibt Stellungnahmen zu bestimmten Entwicklungen und Beschlussempfehlungen gegenüber dem Rundfunkrat ab.
Beschwerdeausschuss
Der Beschwerdeausschuss besteht aus neun gewählten ordentlichen Mitgliedern des Rundfunkrats. Der Ausschuss behandelt Programmbeschwerden gemäß § 27 Radio Bremen-Gesetz und gibt eine Beschlussempfehlung für den Rundfunkrat ab. Wurde einer Programmbeschwerde durch den Intendanten bzw. die Intendantin gemäß § 27 Abs. 3 Radio Bremen-Gesetz nicht abgeholfen und verlangt die beschwerdeführende Person eine Befassung des Rundfunkrats, kommt der Beschwerdeausschuss für eine Behandlung der Beschwerde zu einer Ausschusssitzung zusammen.
Nichtständiger Ausschuss "Qualitätsrichtlinien"
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 16. März 2023 gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 seiner Geschäftsordnung einen nichtständigen Ausschuss "Qualitätsrichtlinien" (nAQua) gegründet. Der Ausschuss erhält den Auftrag, die Beschlussfassung des Rundfunkrats über die im 3. MÄStV enthaltenen Richtlinien nach § 31 Abs. 4 des 3. MStV n.F. (neue Fassung) vorzubereiten sowie sich an den damit verbundenen Abstimmungen in der ARD zu beteiligen. Außerdem hat der nichtständige Ausschuss "Qualitätsrichtlinien" die Aufgabe, die Anpassung der Gemeinschaftsrichtlinien auf die Angebote von Radio Bremen vorzubereiten, da zu erwarten ist, dass auch das Radio Bremen-Gesetz in diesem Sinne angepasst werden wird.