Radio-Bremen-Rundfunkrat genehmigt Telemedienkonzepte
Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben am 3. Juni 2010 dem "Telemedienkonzept Radio Bremen" für das Internetangebot www.radiobremen.de sowie dem "Konzept für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme (so genannte Webchannel) von Radio Bremen" zugestimmt.
Alle Angebote entsprechen dem öffentlich-rechtlichen Auftrag
Das Gremium stellte in der nicht-öffentlichen Sitzung einstimmig fest, dass die von Radio Bremen in den Konzepten beschriebenen Angebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen und die rundfunkstaatsvertraglichen Vorgaben erfüllen. Die Konzepte waren im Laufe des Genehmigungsverfahrens insbesondere hinsichtlich der Verweildauer von Inhalten im Netz, dem Sendungsbezug der Angebote sowie Wünschen zur Förderung inhaltlicher und technischer Medienkompetenz überarbeitet worden.
Prüfung erfolgte unter Einbeziehung externer Sachverständiger
Die Vorsitzende des Rundfunkrats, Eva-Maria Lemke-Schulte, erklärte nach der Abstimmung: "Die Mitglieder des Rundfunkrats bzw. des Dreistufentest-Ausschusses haben die vorliegenden Online- und Webchannel-Angebote mit größtmöglicher Objektivität und Sorgfalt geprüft. Unter Einbeziehung von externem Sachverstand wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfkriterien auf die Telemedienkonzepte angewandt und intensiv beraten. Dabei berücksichtigten und diskutierten die Mitglieder insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen Dritter und die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen. Letztendlich sind wir zu der mehrheitlichen Überzeugung gekommen, dass die Telemedienkonzepte unsere ausdrückliche Zustimmung verdienen."
Prüfungsverfahren dauerte mehr als ein Jahr
Als Vorsitzende des Dreistufentest-Ausschusses sprach Frau Lemke-Schulte den Mitgliedern ihren Dank für die aufwändige und mit größter Gewissenhaftigkeit vorgenommene Arbeit aus. Seit April 2009 hatte sich der vom Rundfunkrat eingesetzte Dreistufentest-Ausschuss bei 15 Sondersitzungen mit den Telemedienkonzepten auseinandergesetzt.
Bedeutung des zeitunabhängigen Zugriffs betont
Radio-Bremen-Intendant Jan Metzger dankte in der öffentlichen Sitzung den Gremienmitgliedern für ihr Engagement beim Dreistufentest, dessen aufwändiges Prüfverfahren für die Gremien auch die Auseinandersetzung mit neuen juristischem Sachverhalten bedeutete. "Gerade die Ereignisse der letzten Tage, ob in Berlin, im Golf von Mexiko oder vor der Küste im Nahen Osten belegen, wie wichtig der zeitunabhängige Zugriff auf aktuelle Information ist und wie die seriöse Einordnung im Internet von den Menschen geschätzt und erwartet wird", so Metzger.
Test umfasst drei Stufen der Prüfung
Nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist für Telemedienangebote von den Rundfunkanstalten darzulegen und von den Gremien zu prüfen, ob das jeweilige Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht (1. Stufe), ob das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt (2. Stufe) und welcher Aufwand für das Angebot entsteht (3. Stufe).
Weitere Prüfung durch die Rechtsaufsicht des Senders steht noch aus
Nach Abschluss des Dreistufentests durch den Rundfunkrat sieht der Staatsvertrag noch die Prüfung durch die Rechtsaufsicht des Senders, die Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen, vor. Danach sind die Telemedienkonzepte zu veröffentlichen.
Prüfverfahren müssen bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat am 1. Juni 2009 in Kraft. Die Prüfverfahren für die bereits bestehenden Online-Angebote der ARD-Anstalten müssen laut Staatsvertrag bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein.