Jugendschutz bei Radio Bremen
Die Jugendschutzbeauftragte berät den Programmdirektor und die programmverantwortlichen Mitarbeitenden. Sie ist in Jugendschutzfragen Ansprechpartnerin für alle Nutzer der Radio-Bremen-Programme, unabhängig vom Verbreitungsweg.
Grundlagen ihrer Arbeit sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, das Jugendschutzgesetz sowie die gemeinsamen Richtlinien und Kriterien innerhalb der ARD.
Der Jugendschutz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Medienangeboten zu schützen, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden könnten. Das geschieht – gesetzlich geregelt – durch Verbote und Altersbeschränkungen. Die Rundfunkanstalten prüfen unter angemessener und rechtzeitiger Beteiligung ihrer Jugendschutzbeauftragten die Jugendeignung ihrer Programmangebote.
Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass neben den Restriktionen vor allem die Erziehung zur Medienkompetenz einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz leisten kann. Dieser Gedanke findet sich in den Angeboten von Radio Bremen für Kinder und Jugendliche wieder.
Die Jugendschutzbeauftragte
Bärbel Peters ist seit 1. April 2014 Jugendschutzbeauftragte für Radio Bremen. Sie übt diese Funktion im Zusammenspiel mit ihren Aufgaben als Programm-Managerin des Senders aus.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Radio Bremen
Jugendschutzbeauftragte
Bärbel Peters
Diepenau 10
28195 Bremen
Jugendschutzbericht
Im Jahresbericht ist eine Beurteilung des Programmangebots von Radio Bremen aus Sicht des Jugendschutzes sowie eine Arbeitsbilanz der Beauftragten enthalten. Etwaige Publikumsanregungen werden ebenfalls aufgegriffen und kommentiert.