Grundlagen des Dreistufentestverfahrens Der 12. RÄStV verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neue oder veränderte Telemedien einem Genehmigungsverfahren, dem Dreistufentest, zu unterziehen.
ARD-Genehmigungsverfahren ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder wesentlich veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien.
Telemedienänderungskonzept Radio Bremen Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat das von der Intendantin Dr. Yvette Gerner vorgelegte "Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen" während seiner Sitzung am 30. Juni 2022 genehmigt.
Webchannel und radiobremen.de Die rechtsaufsichtliche Prüfung des Telemedienkonzepts www.radiobremen.de und des Konzepts für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme ist abgeschlossen.
Bremen NEXT Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben am 19. Mai 2016 dem Telemedienkonzept für das crossmediale Jugendangebot Bremen NEXT zugestimmt.