Dreistufentest Telemedienänderungskonzept
Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat das von der Intendantin Dr. Yvette Gerner vorgelegte "Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen" während seiner Sitzung am 30. Juni 2022 genehmigt; die rechtsaufsichtliche Prüfung ist abgeschlossen.
Telemedienänderungskonzept vom Auftrag umfasst
Mit der Genehmigung des Telemedienänderungskonzepts stellte der Rundfunkrat fest, dass die geplante Erweiterung der Telemedienangebote Radio Bremens den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Medienstaatsvertrag (MStV) entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Die rechtsaufsichtliche Prüfung ist abgeschlossen.
Auf dieser Seite:
I. Dreistufentestverfahren
II. Änderungskonzept des Telemedienangebots
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen
V. Entscheidung des Rundfunkrats
I. Dreistufentestverfahren
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neue Telemedienangebote oder die wesentlichen Änderungen eines bestehenden Telemedienangebots einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Dreistufentest, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (der Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,
- inwieweit das neue Telemedienangebot oder die wesentlichen Änderungen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen,.
- in welchem Umfang durch das neue Telemedienangebot oder die wesentlichen Änderungen in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und.
- welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. .
Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat das ihm von der Intendantin Dr. Yvette Gerner vorgelegte Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen entgegengenommen und während seiner Rundfunkratssitzung am 30. September 2021 die Eröffnung des Dreistufentestverfahrens für dieses Konzept beschlossen. Er leitete hierzu ein Genehmigungsverfahren gem. § 32 MStV i. V. m. Genehmigungsverfahren von Radio Bremen für neue Telemedienangebote, für wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme in der Fassung von 15. November 2019 hinsichtlich folgender wesentlicher Änderungen der im Juni 2010 (Telemedienkonzept Radio Bremen) und Mai 2016 (Telemedienkonzept für das crossmediale Jugendangebot Bremen NEXT) genehmigten Telemedienkonzepte ein:
- die Bereitstellung von eigenständigen audiovisuellen Inhalten in den Telemedienangeboten ("Online Only") und von audiovisuellen Inhalten vor der Ausstrahlung im linearen Bereich ("Online First"),.
- die Verbreitung der Angebote auf Drittplattformen, um insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen sowie.
- die zeitgemäße Anpassung der Verweildauern in den Telemedienangeboten an die derzeitigen Nutzungsbedürfnisse und -gewohnheiten..
II. Änderungskonzept der Telemedienangebote
Die drei wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots werden im Telemedienänderungskonzept dargestellt. Die von der Intendantin eingereichte Fassung des Telemedienänderungskonzeptes vom September 2021 war während der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen Dritter an dieser Stelle abrufbar. Nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung des Dreistufentestverfahrens wurde das genehmigte Telemedienänderungskonzept veröffentlicht (siehe oben).
III. Gelegenheit zur Stellungnahme
Gemäß §32 Abs. 5 MStV ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Stellungnahmen zum Telemedienänderungskonzept des Telemedienangebots von Radio Bremen konnten bis zum 12. November 2021 per E-Mail (oder per Post) an den Vorsitzenden des Rundfunkrats von Radio Bremen, Dr. Klaus Sondergeld, an die nachstehende Adresse gerichtet werden. Im Interesse einer umfassenden Informiertheit hatte der Rundfunkrat am 11. November eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 26. November 2021 beschlossen.
Radio Bremen
Gremienbüro
Diepenau 10
28195 Bremen
E-Mail: gremienbuero@radiobremen.de
Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wurde daher gebeten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat zu übermitteln bzw. gegebenenfalls eine vertrauliche und eine nicht vertrauliche Version der Eingabe einzureichen (die vertrauliche Version wiederum in sicherer Form). Vertrauliche Daten wurden den Mitgliedern von dem Vorsitzenden des Rundfunkrats nur zur Verfügung gestellt, sofern sie zuvor eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung abgegeben hatten. Der Intendantin wurden lediglich die nicht vertraulichen Fassungen der Stellungnahmen zugeleitet (§32 Abs. 5 MStV und Ziffer II Abs. 3 und Ziffer II Abs. 6 Genehmigungsverfahren von Radio Bremen).
Dritte konnten ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an den Gutachter (s. unten IV) senden (der Gutachter weist vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten aus und leitet sie bei unmittelbarer Zusendung nicht an den Rundfunkrat weiter).
IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen
Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen des o.g. Angebots hat der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzugezogen. Der Gutachter hat die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von Radio Bremen auf alle relevanten Märkte untersucht und bewertet.
Die AG Dreistufentest des Rundfunkrats von Radio Bremen hatte beschlossen, Herrn Prof. Dr. Hardy Gundlach von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg, Finkenau 35, 22081 Hamburg, mit der Erstellung eines medienökonomischen Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen der in dem Telemedienänderungskonzept von Radio Bremen beschriebenen wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots zu beauftragen. Das Gutachten wurde vom 13. Januar bis zum 13. März 2022 erarbeitet. In der Sitzung des Rundfunkrats am 28. April 2022 präsentierte Prof. Dr. Hardy Gundlach die Ergebnisse seiner marktgutachterlichen Untersuchung.
V. Entscheidung des Rundfunkrats
Vorstehend hat der Rundfunkrat das Ergebnis seiner Beratung einschließlich des eingeholten Marktgutachtens unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekannt geben.
Ansprechpartner:
Rundfunkratsvorsitzender Dr. Klaus Sondergeld
Gremienbüro Radio Bremen