Publikumsbeauftragte bei Radio Bremen

Nach dem Radio Bremen-Gesetz besteht die Aufgabe der Publikumsstelle in der Entgegennahme aller Eingaben und Anfragen, die nicht an eine bestimmte Person oder Redaktion gerichtet sind.

Eva Linke
Eva Linke, Publikumsbeauftragte Bild: Radio Bremen | Martin von Minden

Die Programm-Macher und -Macherinnen von Radio Bremen freuen sich über alle Rückmeldungen auf ihre Angebote. Sie haben einen konkreten Themenvorschlag, wollen gerne Programminhalte loben oder konstruktive Kritik äußern? Sie können sich gerne direkt an die verantwortliche Redaktion wenden. Hier finden Sie den direkten Draht zu den Redaktionen:

Wenn Sie unsicher sind, wem Sie Ihr Anliegen zuordnen sollen, können Sie Sich auch an die Publikumsbeauftragte wenden. Diese Anlaufstelle wurde auf der Grundlage von § 27 Absatz 2 Satz 1 Radio Bremen-Gesetz eingerichtet und ihre Aufgabe ist es, alle Eingaben und Anfragen entgegenzunehmen, die nicht an eine bestimmte Redaktion oder Person gerichtet sind. Sie leitet formelle Programmbeschwerden an die Intendanz zur Prüfung weiter.

Sie können Ihr Anliegen auch per Post an die Publikumsbeauftragte schicken.

Radio Bremen
Publikumsbeauftragte
Eva Linke
Diepenau 10
28195 Bremen

Programmbeschwerden

Neben Kritik, Lob und Anregungen zu unseren Programmen sieht das Radio Bremen-Gesetz mit der sogenannten Programmbeschwerde ein besonderes Mittel mit einem konkret festgelegten Verfahren vor.

Eine Programmbeschwerde liegt vor, wenn die Verletzung von Programmgrundsätzen nach § 3 Radio Bremen-Gesetz behauptet wird. Dabei muss sich die Beschwerde auf einen bereits ausgestrahlten Beitrag oder eine Sendung beziehen. Programmbeschwerden sind von der Intendantin innerhalb eines Monats schriftlich zu beantworten, wobei die Publikumsstelle stets die Gelegenheit bekommt, dazu – wie auch zu anderen Eingaben – Stellung zu nehmen. Die Intendantin berücksichtigt die Stellungnahme bei der Beantwortung.

Die Programmbeschwerde kann direkt per Post oder per Mail an die Intendantin gerichtet werden. Sie kann aber auch an den Rundfunkrat von Radio Bremen gerichtet werden, der die Beschwerde gemäß § 27 Absatz 5 Radio Bremen-Gesetz an die Intendantin zur Beantwortung weiterleitet.

Berichte über Programmbeschwerden und wesentliche Eingaben

Die Publikumskontakte werden von der Publikumsstelle in einem vierteljährlichen Bericht zusammengefasst und zu jeder Sitzung des Rundfunkrates wird über eingegangene Programmbeschwerden und weitere wesentliche Eingaben und deren Behandlung berichtet. Diese Berichte sind nachfolgend einsehbar.