Dreistufentest
Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, neue oder veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem so genannten Dreistufentest, zu unterziehen. Dieses Verfahren ist hier dokumentiert.